{"id":1557,"date":"2021-06-27T14:53:36","date_gmt":"2021-06-27T12:53:36","guid":{"rendered":"https:\/\/bi-wollenberg.org\/?p=1557"},"modified":"2026-03-20T08:37:05","modified_gmt":"2026-03-20T07:37:05","slug":"durchwachsene-antworten-nachtrag-zu-b252-neu-und-bechsteinfledermaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bi-wollenberg.de\/index.php\/2021\/06\/27\/durchwachsene-antworten-nachtrag-zu-b252-neu-und-bechsteinfledermaus\/","title":{"rendered":"Durchwachsene Antworten: Nachtrag zu B252 neu und Bechsteinfledermaus"},"content":{"rendered":"<p>Mitte Dezember 2019 berichteten wir unter dem Titel <a href=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/?p=1424\">\u201eB 252 neu: Die Freiheit des Autoverkehrs\u201c<\/a> von den Ergebnissen des Fledermausmonitorings im Vorfeld der Freigabe des ersten Streckenabschnitts der Ortsumgehung M\u00fcnchhausen\u2013Wetter\u2013Lahntal. Seinerzeit bildete eine Kurzbewertung, vorab zugesandt von Hessen Mobil, die Basis unserer Berichterstattung. Der Endbericht, so hie\u00df es damals, solle uns zugehen, sobald dieser redaktionell abgeschlossen vorliege. Doch im Sommer 2020 hie\u00df es pl\u00f6tzlich, unser Antrag auf Dokumentenzugang nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) m\u00fcsse aus Urheberrechtsgr\u00fcnden negativ beschieden werden.<\/p>\r\n<p>Nach einem erneuten Antrag, nun nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gestellt, waren wir dennoch erfolgreich. Ende 2020 ging uns der von Hessen Mobil beauftragte und mit Datum 30.\u00a0Juni 2020 versehene \u201eEndbericht Funktionskontrolle der Leiteinrichtungen und Querungsbauwerke 2019 \u2013 Monitoring Bechsteinledermaus\u201c (im Folgenden: Monitoringbericht 2019) zu. Wie kaum anders zu erwarten, belegt der Endbericht, nun untersetzt durch genaue Zahlen, die Befunde des Kurzberichts: Die Leitstrukturen werden angenommen, und das nicht unwesentlich.<\/p>\r\n<p>Allerdings konnte nur in einem einzigen Fall die Nutzung dieser Strukturen der Bechsteinfledermaus eineindeutig zugeschrieben werden. Dies ist, wie im Bericht auch explizit festgehalten, der zum Einsatz gelangten Erfassungsmethode geschuldet. Mittels detektorakustischen Aufzeichnungen k\u00f6nnen in der Regel nur Flederm\u00e4use der Gattung Myotis erfasst werden, zu denen neben der Bechsteinfledermaus auch die im Bereich Wollenberg vorkommenden Arten Kleines und Gro\u00dfes Mausohr, Kleine und Gro\u00dfe Bartfledermaus, Fransen- und Wasserfledermaus z\u00e4hlen. F\u00fcr exakte Nachweise hingegen w\u00e4ren, ohne dass die Befunde des Endberichts von uns in Zweifel gezogen werden, Netzf\u00e4nge und telemetrische Nachweise durch Best\u00fcckung der Tiere mit Radiosendern erforderlich.<\/p>\r\n<p>Auf Basis des Endberichts und weiterer Befunde haben wir uns Ende M\u00e4rz 2021 mit vier Fragen an das Hessische Umweltministerium gewandt. Die jetzt eingegangenen Antworten sind durchwachsen. Sie zeigen, dass Transparenz von den beteiligten Beh\u00f6rden auf das Notwendigste beschr\u00e4nkt wird. Beispielsweise legt Hessen Mobil die Vorgabe der Europ\u00e4ischen Kommission, entsprechende arten- und naturschutzfachliche Untersuchungen der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen, restriktiv aus. Sie sollen nur f\u00fcr das durch den Bau der Ortsumgehung beeintr\u00e4chtigte FFH-Gebiet \u201eObere Lahn und Wetschaft mit Nebengew\u00e4ssern\u201c (DE5118-302) zur Anwendung kommen, nicht aber f\u00fcr das Monitoring der dem nicht-beeintr\u00e4chtigten FFH-Gebiet \u201eLahnh\u00e4nge zwischen Biedenkopf und Marburg\u201c (DE5017-305) zugeh\u00f6rigen Bechsteinfledermaus.<\/p>\r\n<p>Ein Lichtblick auf niedrigem Niveau immerhin ist erkennbar. Die Ma\u00dfnahme des Risikomanagements RM\u00a03 (Fr\u00e4sen von Baumh\u00f6hlen zur St\u00fctzung der Habitatstruktur der Kolonie \u201eTeichtannen\u201c) wird zumindest teilweise angenommen. Von insgesamt 70 k\u00fcnstlich angelegten Baumh\u00f6hlen konnten innerhalb eines Zeitraums von f\u00fcnf Jahren in 11\u00a0F\u00e4llen Hinweise auf partiellen Besatz durch Flederm\u00e4use gef\u00fchrt werden. Allerdings: Auf f\u00fcnf Jahre berechnet, ist dies gerade einmal ein Erfolgsnachweis in H\u00f6he von 3,14 Prozent.<\/p>\r\n<p>Einen Totalausfall hingegen bilden die Bem\u00fchungen der Institutionen \u2013 sowohl der Obersten Naturschutzbeh\u00f6rde im Hessischen Umweltministerium als auch von Hessen Forst \u2013 den klimabedingt erforderlichen Waldumbau artenschutzfachlich zu begleiten. Modellprojekte sind nicht angedacht, hei\u00dft es lapidar. Das bedeutet, der von Hessen Forst verantwortete Waldumbau erfolgt, zumindest was die Fledermausarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie betrifft, im Blindflug. Man f\u00e4hrt allenfalls auf (forstwirtschaftliche) Sicht, ohne wissenschaftlich strukturierte Begleitung im Bereich des Artenschutzes.<\/p>\r\n\r\n<div class=\"wp-block-image\">\r\n<figure class=\"aligncenter size-large\"><a href=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Monitoring-Teichtannen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"616\" height=\"361\" class=\"wp-image-1566\" src=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Monitoring-Teichtannen.jpg\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Monitoring-Teichtannen.jpg 616w, https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Monitoring-Teichtannen-300x176.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 616px) 100vw, 616px\" \/><\/a><\/figure>\r\n<\/div>\r\n\r\n<p><strong>Bild: <\/strong>Links: Fledermausdetektor an einer Leiteinrichtung im Juni 2019. Rechts: Markierter Habitatbaum der Kolonie \u201eTeichtannen\u201c im Februar 2020. Quelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">CC BY-SA 3.0<\/a><\/p>\r\n<p>Nachfolgend dokumentieren wir die von uns eingereichten Fragen und die dazu von der Obersten Naturschutzbeh\u00f6rde im Hessischen Umweltministerium eingegangenen Antworten im Volltext:<\/p>\r\n<p><strong>Frage 1:<\/strong> Mit Stellungnahme der Kommission vom 29.5.2012 <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/environment\/nature\/natura2000\/management\/docs\/Commission%20Opinion%20adopted%20DE%20C-2012-3392.pdf\">(C(2012) 3392 final<\/a>) erfolgte die europarechtliche Best\u00e4tigung zur Errichtung der Ortsumgehung unter drei Bedingungen (S.\u00a05\/6) darunter, &#8211; dass die Ergebnisse des begleitenden \u00dcberwachungsprogramms ber\u00fccksichtigt werden, um gegebenenfalls notwendige Korrekturen am Projektdesign vorzunehmen oder zus\u00e4tzliche Ausgleichs- und\/oder Schadensbegrenzungsma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, &#8211; sowie dass detaillierte Berichte \u00fcber die Durchf\u00fchrung und \u00dcberwachung der Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsma\u00dfnahmen der \u00d6ffentlichkeit per Internet zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Letzteres ist bislang nicht geschehen. Daher die Frage: Wann und wo werden diese Berichte ver\u00f6ffentlicht?<\/p>\r\n<p>\u201e<strong>Zu Ihrer Frage 1:<\/strong> In der Stellungnahme der EU-Kommission vom 29.05.2012 (C(2012) 3392 final) werden Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsma\u00dfnahmen beschrieben, zu denen von beh\u00f6rdlicher Seite Berichte \u00fcber deren Durchf\u00fchrung und \u00dcberwachung, der \u00d6ffentlichkeit per Internet zur Verf\u00fcgung gestellt werden sollen. Es handelt sich hierbei um Ma\u00dfnahmen, die das FFH-Gebiet 5118-302 \u201eObere Lahn und Wetschaft mit Nebengew\u00e4ssern<strong>\u201c<\/strong> betreffen. Sie zielen darauf ab, Beeintr\u00e4chtigungen der vorkommenden Lebensraumtypen (3260, 91E0*) sowie der Anhang II-Arten (Groppe, Bachneunauge) zu vermeiden oder auszugleichen. Das FFH-Gebiet \u201eLahnh\u00e4nge zwischen Biedenkopf und Marburg&#8220; bleibt in der EU-Stellungnahme au\u00dfen vor, weil die Planung der OU [Ortsumgehung] keine erhebliche Beeintr\u00e4chtigung dieses Gebietes hervorruft. Die Ausgleichsma\u00dfnahmen (Koh\u00e4renzsicherungsma\u00dfnahmen) f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung des Lebensraumtyps 91E0* im FFH-Gebiet \u201eObere Lahn und Wetschaft mit Nebengew\u00e4ssern\u201c sowie die dazu vorliegenden Berichte \u00fcber die Durchf\u00fchrung dieser Koh\u00e4renzma\u00dfnahmen, sind auf der Homepage von Hessen Mobil unter nachfolgendem Link abrufbar <a href=\"https:\/\/mobil.hessen.de\/projekte\/projekte-nach-regionen\/westhessen\/b-252b-62-ortsumgehung-m%C3%BCnchhausen-wetter-lahntal\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/mobil.hessen.de\/projekte\/projekte-nach-regionen\/westhessen\/b-252b-62-ortsumgehung-m%C3%BCnchhausen-wetter-lahntal<\/a>. Dar\u00fcber hinaus wurden keine weiteren Berichte \u00fcber die sonstigen das o.g. FFH-Gebiet betreffenden Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht. Die Entscheidung \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung der Unterlagen trifft die Planfeststellungsbeh\u00f6rde.\u201c<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<p><strong>Frage 2:<\/strong> Als eine stabilisierende Ma\u00dfnahme des Risikomanagements wird in der seinerzeit von der Hessischen Stra\u00dfen- und Verkehrsverwaltung beauftragten FFH-Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung \u201eNeubau der B252\/62: Ortsumgehungen M\u00fcnchhausen \u2013 Wetter \u2013 Lahntal\u201c (Oktober 2010, Unterlage A12.6, S.\u00a075) das Fr\u00e4sen von 100\u00a0Baumh\u00f6hlen im Bereich des Quartierzentrums Teichtannen der Bechsteinfledermaus (Ma\u00dfnahme RM\u00a03) benannt. Dies ist auch erfolgt, doch verliefen entsprechende Besatzkontrollen der Baumh\u00f6hlen im ersten Halbjahr 2019 nach unseren Informationen mit negativem Ergebnis. Im Monitoringbericht 2019 wird darauf, wie insgesamt auf die Ma\u00dfnahme RM\u00a03, mit keinem Wort eingegangen. Daher die Frage: Aus welchen Gr\u00fcnden ist das nicht erfolgt und wie wird dieses Negativergebnis des begleitenden \u00dcberwachungsprogramms in der von EU-Kommission geforderten Form gegebenenfalls ber\u00fccksichtigt?<\/p>\r\n<p>\u201e<strong>Zu Ihrer Frage 2:<\/strong> Die Ma\u00dfnahme RM\u00a03, die das Fr\u00e4sen von 70\u00a0Baumh\u00f6hlen innerhalb der Prozessschutzfl\u00e4chen zur St\u00fctzung der Bechsteinfledermauskolonie \u201eTeichtannen&#8220; beinhaltet, wurde umgesetzt und bereits \u00fcber 5\u00a0Jahre mit einem Monitoring begleitet. Die gebohrten L\u00f6cher wurden darin auf ihren Zustand und Besatz hin kontrolliert. Die Ergebnisse der Kontrollen wurden in sog. Begehungsprotokollen als separate Unterlagen dokumentiert und sind daher nicht Teil der Monitoringberichte \u00fcber die sonstigen Vermeidungs- und Ausgleichsma\u00dfnahmen.<\/p>\r\n<p>Das Ergebnis der Begehungsprotokolle kann wie folgt zusammengefasst werden: Die Baumh\u00f6hlen wurden im M\u00e4rz 2014 gefr\u00e4st. Im Oktober 2014 wurde bei der ersten Baumh\u00f6hlen-Kontrolle ein Exemplar einer Bechsteinfledermaus festgestellt (Buche Nr.\u00a038). Die Kontrolle der H\u00f6hlen im September 2015 ergab keinen Besatz. Im Jahr 2016 wurden drei Bechsteinflederm\u00e4use in einem gefr\u00e4sten Loch einer Buche (Nr.\u00a012) sowie jeweils einzelne Bechsteinflederm\u00e4use in drei weiteren Buchen (Nr.\u00a021, 33, 41) festgestellt. Da das H\u00f6hlenloch Nr. 21 in 2018 verwallt war, wurde es im selben Jahr nachgefr\u00e4st. Dies geschah auch mit anderen verwallten H\u00f6hleneing\u00e4ngen. Ein Exemplar des Gro\u00dfen Abendseglers wurde in 2016 in einer gefr\u00e4sten H\u00f6hle einer Kiefer festgestellt. Die Kontrolle im 5.\u00a0Monitoringjahr 2018 ergab jeweils eine Bechsteinfledermaus in Buche Nr.\u00a041 und Buche Nr.\u00a049. Dar\u00fcber hinaus konnte im selben Jahr in drei H\u00f6hlen (B\u00e4ume\u00a044, 57, 75) Fledermauskot festgestellt werden. An einigen H\u00f6hlenl\u00f6chern wurden Spechtaktivit\u00e4ten erkannt. F\u00fcr den Verlust von Baumh\u00f6hlen z.B. in Folge von Windbruch, wurden bereits neue H\u00f6hlen gefr\u00e4st.<\/p>\r\n<p>Die Ergebnisse aus 5\u00a0Beobachtungsjahren zeigen, dass das Fr\u00e4sen der Baumh\u00f6hlen langfristig gesehen dazu beitragen kann, die Ausstattung des Waldbestandes mit nutzbaren Baumh\u00f6hlen f\u00fcr die Bechsteinfledermaus zu verbessern. Das Ziel, die Anzahl der Quartierb\u00e4ume zu erh\u00f6hen, kann aus der Sicht der Oberen Naturschutzbeh\u00f6rde mit dieser Ma\u00dfnahme erreicht werden. Es besteht daher diesbez\u00fcglich aktuell kein Erfordernis f\u00fcr die Durchf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Ma\u00dfnahmen.\u201c<\/p>\r\n<p><strong>Frage 3:<\/strong> Ausweislich der FFH-Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung wird f\u00fcr das Quartierzentrum Teichtannen zudem Prozessschutz in Form einer \u201edauerhaft vollst\u00e4ndig(en)\u201c (ebd., S.\u00a075) Herausnahme der entsprechenden Fl\u00e4chen aus der forstlichen Nutzung als eine weitere Ma\u00dfnahme des Risikomanagements (Ma\u00dfnahme RM\u00a01) benannt. Im Jahr 2018 stellten wir explizit dort zahlreiche forstliche Baumentnahmen fest. Hessen Forst teilte uns daraufhin im Oktober 2018 mit, dass f\u00fcr das Areal auf Vertragsbasis mit Hessen Mobil ein Nutzungsverzicht verabredet wurde, der sich jedoch nicht auf sogenannten Kalamit\u00e4tsanfall beziehe. Unabh\u00e4ngig davon, dass solche Eingriffe aufgrund von \u2013 wie von Hessen Forst benannt \u2013 akutem Borkenk\u00e4ferbefall nachvollziehbar sind, k\u00f6nnen sie in Verbindung mit zus\u00e4tzlichen Eingriffen, wie sie in 2019 und 2020 durch gro\u00dffl\u00e4chige Rodungsma\u00dfnahmen ebenfalls aufgrund von Kalamit\u00e4tsbefall in unmittelbarer N\u00e4he zum Quartierzentrum erfolgten, dysfunktionale Funktionen f\u00fcr den Erhaltungszustand der Anhang-II-Art vor Ort insgesamt entfalten. Daher die Frage: Findet die sich hier aufzeigende klima- und waldbaubedingte Beeintr\u00e4chtigung der Art in entsprechenden Modellierungen und Modellprojekten zum Waldumbau Ber\u00fccksichtigung?<\/p>\r\n<p>\u201e<strong>Zu Ihrer Frage 3:<\/strong> In der Spezialuntersuchung zur Situation der Bechsteinfledermaus bzw. der Kolonie \u201eTeichtannen&#8220; bei Wetter, die in den Antragsunterlagen f\u00fcr den Bau der OU als Erg\u00e4nzung zur FFH-VP erstellt wurde (Simon &amp; Widdig, 2010), wird der Zustand des Waldes in seiner Funktion als Habitat f\u00fcr die Bechsteinfledermaus genauer beschrieben. Danach weist das Umfeld des Quartierzentrums \u201e\u00fcberwiegend eine ung\u00fcnstige Habitatstruktur mit h\u00f6herem Nadelwaldanteil, fehlenden LRT und geringem Anteil geeigneter Laubw\u00e4lder (SIMON &amp; WIDDIG GBR 2009a) auf&#8220;. Die Gutachter sahen bereits im Jahr 2010 eine hohe Gef\u00e4hrdung des Nadelwaldes aufgrund von m\u00f6glichen Sch\u00e4dlingskalamit\u00e4ten. Damit lagen ausreichende Gr\u00fcnde vor, um zum langfristigen Erhalt der Bechsteinfledermauskolonie \u201eTeichtannen&#8220; (West und Ost), auf Fl\u00e4chen im Umfang von knapp 30 ha Wald ein Nutzungsverzicht festzulegen.<\/p>\r\n<p>Die angesprochene Entfernung von B\u00e4umen aufgrund des Borkenk\u00e4ferbefalls ist unverzichtbar. Nach R\u00fccksprache mit dem Forstamt sollen die Kalamit\u00e4tsfl\u00e4chen mit heimischen standortgerechten Baumarten im Sinne des Gebietsschutzes wiederbestockt werden. Ein Modellprojekt ist hier aktuell nicht angedacht.\u201c<\/p>\r\n<p><strong>Frage 4:<\/strong> Laut Monitoringbericht 2019 wurden die im Rahmen des Streckenneubaus errichten Leiteinrichtungen und Querungsbauwerke mit \u201ehinreichende(r) Wirksamkeit\u201c (S.\u00a033) angenommen. Bei genauerem Blick auf die dort tabellarisch wiedergegebenen Erfassungszahlen kann die Aussage allerdings nur als auf die Artengruppe Myotis generell bezogen gelten. F\u00fcr die Bechsteinfledermaus selbst konnten nur wenige Nachweise gef\u00fchrt werden, was urs\u00e4chlich der gew\u00e4hlten Erfassungsform und der Bioakustik der Art zuzuschreiben ist. Der Nachweis zur Annahme der Leitstrukturen und Querungsbauwerke sei auch unbenommen. Nur kann daraus umgekehrt nicht auf den Erhaltungszustand der Kolonie Teichtannen r\u00fcckgeschlossen werden. Daher die Frage: Welche weiteren Untersuchungen zu den Kolonien der Bechsteinfledermaus im Bereich Wolllenberg sind bis wann vorgesehen?<\/p>\r\n<p><strong>\u201eZu Ihrer Frage 4:<\/strong> Die oNB [Obere Naturschutzbeh\u00f6rde\/RP Gie\u00dfen] folgt der Auffassung der Gutachter, dass die Leiteinrichtungen und Querungsbauwerke ihre angedachte Funktion f\u00fcr die betroffenen Fledermausarten erf\u00fcllen. Auswirkungen des Stra\u00dfenbaus auf die Bechsteinfledermauskolonien infolge von Zerschneidungswirkungen oder Kollision k\u00f6nnen aufgrund der festgestellten Funktionsf\u00e4higkeit der Querungshilfen nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Zu dieser speziellen Thematik sind daher keine weiteren Untersuchungen erforderlich. Hessen Mobil Stra\u00dfen- und Verkehrsmanagement hat ein Monitoring vergeben, welches die Populationsentwicklung der Bechsteinfledermauskolonie \u201eTeichtannen&#8220; im Wollenberg untersucht. Hierf\u00fcr sind in dem Zeitraum von 2016 bis 2029 in insgesamt 6\u00a0Jahren entsprechende Untersuchungen vorgesehen.\u201c<\/p>\r\n<p><strong>Update, 30.06.2021:<\/strong> Eine Leserin weist uns darauf hin, dass wir in Frage 2 von der Vorgabe sprechen, es seien 100 Baumh\u00f6hlen zu fr\u00e4sen, die Oberste Naturschutzbeh\u00f6rde in ihrer Antwort aber lediglich auf 70 real gefr\u00e4ste Baumh\u00f6hlen Bezug nimmt. Tats\u00e4chlich hei\u00dft es auf S. 75 der genannten Unterlage zur Ma\u00dfnahme RM 3 (Fr\u00e4sen von Baumh\u00f6hlen im Quartierzentrum): \u201eIm Quartierzentrum konnten 8 Quartierb\u00e4ume ermittelt werden. Im Rahmen der Ma\u00dfnahme werden in den auch f\u00fcr den Prozessschutz geeigneten Waldfl\u00e4chen zudem alle H\u00f6hlenb\u00e4ume erfasst und markiert (H\u00f6hlenbaumschutz). Zus\u00e4tzlich sollen weitere H\u00f6hlungen gefr\u00e4st werden, so dass insgesamt 100 Baumh\u00f6hlen (in 100 B\u00e4umen) im Quartierzentrum vorhanden sind.\u201c F\u00fcr die Diskrepanz \u2013 f\u00e4lschlich: 100 zu 70, korrigiert: 92 zu 70 \u2013 liegt uns keine Erkl\u00e4rung vor und ist eine solche weder der benannten Unterlage noch der Mitteilung durch das Ministerium zu entnehmen.<\/p>\r\n<p><strong>Bild oben: <\/strong>Blick auf den Waldbestand mit der Kolonie \u201eTeichtannen\u201c im Juni 2021. Quelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">CC BY-SA 3.0<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitte Dezember 2019 berichteten wir unter dem Titel \u201eB 252 neu: Die Freiheit des Autoverkehrs\u201c von den Ergebnissen des Fledermausmonitorings im Vorfeld der Freigabe des ersten Streckenabschnitts der Ortsumgehung M\u00fcnchhausen\u2013Wetter\u2013Lahntal. Seinerzeit bildete eine Kurzbewertung, vorab zugesandt von Hessen Mobil, die Basis unserer Berichterstattung. 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