{"id":1667,"date":"2023-12-10T17:34:31","date_gmt":"2023-12-10T15:34:31","guid":{"rendered":"https:\/\/bi-wollenberg.org\/?p=1667"},"modified":"2026-03-20T08:37:04","modified_gmt":"2026-03-20T07:37:04","slug":"netzausbau-gefaehrdet-ffh-gebiet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bi-wollenberg.de\/index.php\/2023\/12\/10\/netzausbau-gefaehrdet-ffh-gebiet\/","title":{"rendered":"Netzausbau gef\u00e4hrdet FFH-Gebiet"},"content":{"rendered":"\n<p>Auf Antrag des \u00dcbertragungsnetzbetreibers Amprion hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) j\u00fcngst einen sogenannten Pr\u00e4ferenzraum zum Bau einer Stromtrasse f\u00fcr Hochspannungs-Gleichstrom ver\u00f6ffentlicht. Auf dieser Rhein-Main-Link genannten Verbindung soll ab 2033 Offshore-Windstrom aus dem Nordseeraum in das Rhein-Main-Gebiet und nach S\u00fcdhessen transportiert werden. Der Pr\u00e4ferenzraum bildet einen 5\u201310 km breiten Korridor zwischen dem Anfangs- und Endpunkt des Vorhabens. Innerhalb dieses Gebietsstreifens wird im Laufe eines folgenden Planfeststellungsverfahrens der genaue Verlauf der Trasse bestimmt.<\/p>\n\n\n<p>Bislang lagen die Kommunen Wetter (Hessen) und Lahntal abseits von im Rahmen der Energiewende bekannt gewordenen Planungen zu Trassenf\u00fchrungen von deutschlandweit zu errichtenden Stromnetzen in Nord-S\u00fcd-Richtung. Nun r\u00fccken sie infolge von Neujustierungen ins Zentrum. Rhein-Main-Link und der dazu am 16. November 2023 ver\u00f6ffentlichte Pr\u00e4ferenzraum sind das Resultat einer B\u00fcndelung von vier Gleichstromverbindungen mit jeweils 2 GW-\u00dcbertragungsleistung pro Vorhaben. Involviert sind neben Amprion auch die \u00dcbertragungsnetzbetreiber TenneT, 50Hertz und TransnetBW.<\/p>\n\n<p>Nach den <a href=\"https:\/\/www.amprion.net\/Dokumente\/Netzausbau\/Projekte\/Rhein-Main-Link\/RML_Factsheet_Gesamt%C3%BCbersicht.pdf\">Vorstellungen von Amprion<\/a> soll f\u00fcr Rhein-Main-Link der Beschluss auf ein Planfeststellungsverfahren unter Nutzung der EU-Notfallverordnung bereits im Juni 2024 eingeleitet werden. Letztere, zum beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien und entsprechender Stromnetze von der Ampel-Regierung im M\u00e4rz 2023 in deutsches Recht umgesetzt, erm\u00f6glicht bei Antragstellung vor dem 30. Juni 2024 weitreichende natur- und artenschutzrechtliche Ausnahmen von den Schutzbestimmungen unter anderem der FFH-Richtlinie.<\/p>\n\n<p>Vor Ort soll die Trasse f\u00fcr Rhein-Main-Link (der genaue Korridorverlauf kann \u00fcber eine von der BNetzA bereitgestellte, skalierbare <a href=\"https:\/\/experience.arcgis.com\/experience\/590d4f8153714434a2d5e5bc2f6c3962\/page\/Anwendung\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/experience.arcgis.com\/experience\/590d4f8153714434a2d5e5bc2f6c3962\/page\/Anwendung\/\">Konsultationskarte<\/a> abgerufen werden) in Erdverkabelung erfolgen. Wie die Presse (F<a href=\"https:\/\/www.fr.de\/rhein-main\/landespolitik\/eine-mega-stromtrasse-laeuft-von-nord-nach-sued-durch-ganz-hessen-92710508.html\">rankfurter Rundschau, 05.12.2023<\/a>) berichtet, ist dazu in der Bauphase ein 75 m breiter Arbeitsstreifen erforderlich, f\u00fcr den gegebenenfalls B\u00e4ume gerodet werden m\u00fcssen. Die Verlegung der Kabel soll sodann in vier parallel auszuhebenden Gr\u00e4ben von jeweils etwa 2 m Tiefe und 5 m Breite erfolgen. Nach Fertigstellung der Erdkabelleitung muss ein 40 m breiter Schutzstreifen frei von Bebauung und B\u00e4umen gehalten bleiben.<\/p>\n<!-- \/wp:post-content -->\n\n\n<p>Obgleich die BNetzA konstatiert (<a href=\"https:\/\/data.netzausbau.de\/2037-2023\/UB\/Umweltbericht_2023_Entwurf_Teil_I_III.pdf\">Umweltbericht Teil I-III<\/a>, S. 143, <a href=\"https:\/\/data.netzausbau.de\/2037-2023\/UB\/Umweltbericht_2023_Entwurf_Teil_IV.pdf\">Umweltbericht Teil IV \u2013 Steckbriefe<\/a>, S. 36), zur Ermittlung des Pr\u00e4ferenzraumes seien FFH-Gebiete als \u00f6kologisch besonders empfindliche Areale ber\u00fccksichtigt und insbesondere in Hinsicht auf das Vorliegen einer \u2013 zwangsl\u00e4ufig zu querenden \u2013 Riegelbildung konfliktminimierend gepr\u00fcft worden, gilt das f\u00fcr das FFH-Gebiet \u201eLahnh\u00e4nge zwischen Biedenkopf und Marburg\u201c (<a href=\"https:\/\/eunis.eea.europa.eu\/sites\/DE5017305\">5017-305<\/a>) offenbar nicht. Faktisch liegt im Bereich des Wollenbergs ein durchgehend gesch\u00fctzter Bereich (Riegel) vor. Ebenso ist unersichtlich, warum der Korridor in H\u00f6he der Stadt Wetter im Rahmen der Ermittlung des Pr\u00e4ferenzraumes auf eine Breite von 8,5 km verengt wurde, anstatt etwa bis an den Westrand des Burgwalds ausgeweitet zu werden.<\/p>\n\n<p>Tats\u00e4chlich bestehen auf genannter H\u00f6he lediglich vier M\u00f6glichkeiten der Trassenf\u00fchrung. Von West nach Ost betrachtet sind das: 1) parallel und \u00f6stlich in unmittelbarer Anbindung zur Streckenf\u00fchrung der L3092 (Warzenbach\u2013Brungershausen), dort wo schon heute eine kleinere Freileitung \u00fcber ein Wiesenareal gef\u00fchrt wird; 2) Rodung einer Schneise unmittelbar durch den Zentralbereich des Wollenbergs; 3) in enger Anbindung an die Streckenf\u00fchrung der B252 (neu), wobei eine Westvariante im Nah- oder Randbereich zum Wollenberg verliefe, eine Ostvariante die B252 zweimal zu queren h\u00e4tte; 4) Ostumgehung der Stadt Wetter durch das Waldgebiet H\u00fcgelberg. Weitere M\u00f6glichkeiten bestehen nicht: Eine F\u00fchrung der Trasse durch das Wetschafttal ist aufgrund der Wohnbebauung im Bereich der Stadt Wetter nicht m\u00f6glich, eine solche westlich des Waldareals H\u00fcgelberg aufgrund \u00f6ffentlicher Belange der Stadt (Neuausweisung von Baugebieten) ebenso wenig.<\/p>\n\n<p>Mithin verliefen die Szenarien 1 und 2 durch das FFH-Gebiet, wobei Szenario 2 gro\u00dffl\u00e4chige Rodungen erforderte und aufgrund der herausgehobenen Klimaschutzfunktion des Waldes v\u00f6llig unangemessen w\u00e4re. Szenario 4 d\u00fcrfte vom Netzbetreiber Amprion strikt bek\u00e4mpft werden, bedeutete es doch erhebliche Mehrkosten. Bereits im Jahr 2016, die seitherige Teuerung nicht einberechnet, wurden nach <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/bayern\/energiewende-warum-erdkabel-und-wer-bezahlt-die-stromtrassen-ueberhaupt-1.3181453#:~:text=Hochgerechnet%20bedeutet%20das%2C%20dass%20ein,dem%20das%20Kabel%20verlegt%20wird\">Angaben der S\u00fcddeutschen Zeitung<\/a>. die Kosten pro 1 km Erdkabel mit 4,2\u201311,2 Mio. EUR veranschlagt. Eine Ostumgehung Wetters bedeute eine Verl\u00e4ngerung der Trasse um mindestens 6 km bei zus\u00e4tzlicher doppelter Querung der B252 und der Bahnstrecke Marburg\u2013Frankenberg. Es verbliebe allein Szenario 3, das in einer Westvariante eventuell ohne Baumf\u00e4llungen \u00fcber ein kleineres FFH-Wiesenareal gef\u00fchrt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n\n<p>Keine dieser vier Szenarien ist in natur- und artenschutzrechtlicher Sicht wirklich \u00fcberzeugend. Drei von vier Optionen wirkten in unterschiedlichem Ma\u00dfe auf das FFH-Gebiet ein. Doch nicht nur das: Die Energiewende erfordert in ihrer Umsetzung mehr als in Nord-S\u00fcd-Richtung zu verlegende Erdkabel. Auch der Neubau von Stromtrassen in Form von Freileitungen ist in zahlreichen F\u00e4llen vorgesehen. Das FFH-Gebiet 5017-305 in der Region Wetter\u2013Lahntal beispielsweise wird auch durch zwei, noch in einer fr\u00fchen Planungsphase befindliche Untersuchungsr\u00e4ume zum Netzausbau in Form von Freileitungen zerschnitten und in seinem Erhaltungszustand bedroht.<\/p>\n\n<p>Es handelt sich um die von der BNetzA ausgewiesen Ma\u00dfnahmen Nr. M784mod (Netzausbau: Arpe \u2013 Oberursel\/Bad Homburg v.d.H.) und Nr. M253 (Netzverst\u00e4rkung: Borken \u2013 Gie\u00dfen\/Nord). Erstere ist als Neubauma\u00dfnahme, letztere als Neubauma\u00dfnahme oder Erweiterung einer bestehenden Leitung als Zu- oder Umbeseilung vorgesehen. Beides sind Untersuchungsr\u00e4ume von noch grober Korridorbreite (40\u201350 km). In der obigen Karte sind sie in blauer Randbegrenzung des jeweiligen Korridors von Nordwest nach S\u00fcdost und von Nordost nach S\u00fcdwest dargestellt.<\/p>\n\n<p>Beiden Planvorhaben, sowohl der Pr\u00e4ferenzraumermittlung zum Rhein-Main-Link als auch den Vorplanungen zum potentiellen Verlauf der genannten Freileitungen, kann bis zum 29. Januar 2024 widersprochen werden. Gegen\u00fcber der BNetzA (<a href=\"https:\/\/www.netzausbau.de\/_tools\/Stellungnahmen\/UB_2023_2037\/node.html\">Onlineformular: Konsultation zum Entwurf des Umweltberichts<\/a>) k\u00f6nnen bis zu diesem Datum Stellungnahmen auch von Vereinen und Privaten im Rahmen eines Beteiligungsprozesses der \u00d6ffentlichkeit abgegeben werden,<\/p>\n\n<p><strong>Karte oben:<\/strong><br>FFH-Gebiet 5017-305 und Pr\u00e4ferenzkorridor Rhein-Main-Link<br>(Kartendaten: \u00a9 <a href=\"https:\/\/openstreetmap.org\/copyright\">OpenStreetMap<\/a>-Mitwirkende, <a href=\"http:\/\/viewfinderpanoramas.org\">SRTM<\/a> | Kartendarstellung: \u00a9 <a href=\"https:\/\/opentopomap.org\">OpenTopoMap<\/a>, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/\">CC-BY-SA<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Antrag des \u00dcbertragungsnetzbetreibers Amprion hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) j\u00fcngst einen sogenannten Pr\u00e4ferenzraum zum Bau einer Stromtrasse f\u00fcr Hochspannungs-Gleichstrom ver\u00f6ffentlicht. 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