{"id":1691,"date":"2024-01-27T17:41:29","date_gmt":"2024-01-27T15:41:29","guid":{"rendered":"https:\/\/bi-wollenberg.org\/?p=1691"},"modified":"2026-03-20T08:37:04","modified_gmt":"2026-03-20T07:37:04","slug":"rhein-main-link-stellungnahme-eingereicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bi-wollenberg.de\/index.php\/2024\/01\/27\/rhein-main-link-stellungnahme-eingereicht\/","title":{"rendered":"Rhein-Main-Link: Stellungnahme eingereicht"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Entwurf des Umweltberichts hat die BI \u201eRettet den Wollenberg\u201c eine Stellungnahme eingereicht. Darin spricht sich die BI f\u00fcr eine Korrektur des j\u00fcngst vorgeschlagenen Pr\u00e4ferenzraums Rhein-Main-Link im Untersuchungsgebiet vor Ort aus. Dieser bedeutete das Vorliegen von gleich vier durchgehenden Bereichen h\u00f6chsten Konfliktrisikos (Querriegel), ohne dass die Konflikte mit den Belangen des Natur- und Umweltschutzes hinreichend vorhergesagt und auf bestehende r\u00e4umliche Alternativen gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgeblich riegelbildend wirken die beiden FFH-Gebiete \u201eObere Lahn und Wetschaft mit Nebengew\u00e4ssern\u201c (5118-302) und \u201eLahnh\u00e4nge zwischen Biedenkopf und Marburg\u201c (5017-305). Ersteres muss in Nord-S\u00fcd-Richtung mindestens zweimal sicher gequert werden: einmal im Bereich der Wetschaft und ihrer Nebengew\u00e4sser in H\u00f6he der Stadt Wetter, ein zweites Mal im Bereich des Oberlaufs der Lahn in H\u00f6he der Gemeinde Lahntal. Sofern eine Unterquerung der riegelbildenden FFH-Bereiche (Gew\u00e4sser sowie angrenzende, in der Regel 10 m breite Uferrandstreifen) im Horizontalbohrverfahren technisch m\u00f6glich ist, erscheinen diese Querungshindernisse als eingriffsminimierend \u00fcberwindbar.<\/p>\n<p>Anders sieht es im Falle des FFH-Gebietes 5017-305 aus. Dessen Waldareale bilden zusammen mit Siedlungsfl\u00e4chen, aber auch einem \u00f6rtlichen Naturschutzgebiet an zwei Stellen Querriegel als nicht \u00fcberwindbare Hindernisse. Diese liegen ebenfalls jeweils in H\u00f6he der Stadt Wetter und der Gemeinde Lahntal. Beide lie\u00dfen sich in nachfolgender konkretisierender Planung nur unter Beeintr\u00e4chtigung des FFH-Schutzstatuts und dauerhafter Waldumwandlungen passieren.<\/p>\n<p>Ohne das FFH-Gebiet 5017-305 zu tangieren, ist auf H\u00f6he der Stadt Wetter eine Trassenf\u00fchrung \u2013 sofern technisch \u00fcberhaupt gangbar \u2013 allein unmittelbar \u00f6stlich entlang der Streckenf\u00fchrung der B252neu zu realisieren. Eine F\u00fchrung der Trasse durch das Wetschaftstal gilt aufgrund der Wohnbebauung im Bereich der Kernstadt Wetter als ausgeschlossen, eine solche westlich des Waldareals H\u00fcgelberg ist aufgrund \u00f6ffentlicher Belange der Stadt (Neuausweisung von Baugebieten) ebenso wenig m\u00f6glich. Zudem bleibt eine Ostumgehung der Stadt faktisch ausgeschlossen, da der Pr\u00e4ferenzraum im Untersuchungsgebiet nicht \u00fcber die konfliktarmen und topographisch leichter zu erschlie\u00dfenden Wiesenareale der Gemarkungen Mellnau, Oberrosphe und Unterrosphe bis zum Westrand des Burgwalds gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>In H\u00f6he der Gemeinde Lahntal schlie\u00dflich (konkret: in den Gemarkungen Kernbach, Caldern und Sterzhausen, erg\u00e4nzt im Westen um die Gemarkung Elmshausen der Gemeinde Dautphetal sowie im Osten der Gemarkung Michelbach der Stadt Marburg) bilden die Waldareale des FFH-Gebietes 5017-305 zusammen mit Siedlungsfl\u00e4chen und dem \u00f6rtlichen Naturschutzgebiet \u201eLahnknie bei Michelbach\u201c einen un\u00fcberbr\u00fcckbaren Raumwiderstand.<\/p>\n<p>Infolge k\u00e4me es bei Trassenrealisierung zu einer gro\u00dffl\u00e4chigen Durchschneidung der Waldareale des FFH-Gebietes mit dauerhafter Waldumwandlung jeweils n\u00f6rdlich und s\u00fcdlich der Lahn. Unabh\u00e4ngig von den konkreten Erhaltungszielen und den Schutzzwecken des Gebietes 5017-305 w\u00fcrde damit die wichtige Klimafunktion der FFH-Waldareale als bedeutsame CO2-Senke vor Ort unterlaufen und deren Robustheit vor dem Hintergrund der durch die Klimaver\u00e4nderungen h\u00e4ufiger auftretenden Extremwetterereignisse (D\u00fcrren, St\u00fcrme, Starkregen etc.) erheblich geschw\u00e4cht.<\/p>\n<p>Daher schl\u00e4gt die BI in ihrer Stellungnahme einen Alternativkorridor zur Ostumgehung des FFH-Gebietes 5017-305 und der Stadt Marburg vor. Ein solcher erlaubte auf H\u00f6he der Stadt Wetter sowohl eine Trassenf\u00fchrung entlang der B252neu als auch eine Ostumgehung der Kernstadt Wetter \u00fcber die konfliktarmen Wiesenareale in westlicher Angrenzung zum Burgwald. In H\u00f6he des C\u00f6lber Eck k\u00f6nnte die Trasse zudem entlang durch von Infrastruktur vorbelastete Gebiete (B252neu, Bahnstrecke, 110 kV-Oberleitung, Ferngaspipeline) nach Osten gef\u00fchrt werden, um anschlie\u00dfend nach S\u00fcden durch die waldfreien und konfliktarmen Areale des s\u00fcdlichen Am\u00f6neburger Beckens zu schwenken und s\u00fcdwestlich von Hachborn in H\u00f6he von Fronhausen-Bellnhausen wieder auf den im Entwurf zum Bundesbedarfsplan vorgeschlagenen Korridor zu sto\u00dfen. Eine solcherma\u00dfen vern\u00fcnftige Alternative ginge bei strikter Entlangf\u00fchrung an benannter. vorbelasteter Infrastruktur, wozu die BI nachdr\u00fccklich r\u00e4t, mit geringem oder g\u00e4nzlich ohne Waldverlust einher.<\/p>\n<p><strong>Unterdessen \u2026<\/strong><\/p>\n<p>Noch bevor das Verfahren durch die BNetzA abgeschlossen ist, hat der \u00dcbertragungsnetzbetreiber Amprion im Gemeindeblatt \u201eLahntal aktuell\u201c (Nr. 3, 18.01.2024) sowie auf einer <a href=\"https:\/\/rhein-main-link.amprion.net\/Mediathek\/Bekanntmachungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Projekt-Website<\/a> bereits Vorarbeiten f\u00fcr die Trassenplanung und ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren angek\u00fcndigt. Im Zeitraum Februar 2024 bis Februar 2025 sollen dazu Vermessungs- und Kartierungsarbeiten entlang des rechtlich noch nicht verabschiedeten Pr\u00e4ferenzkorridors erfolgen, in deren Rahmen auch umfangreiche natur- und artenschutzrechtliche Bewertungen vorgenommen werden. Die Liste der benannten Flurst\u00fccke, f\u00fcr die ein Betretungsrecht eingefordert wird, allerdings ist lang und in Ermangelung von Kartenbeigaben un\u00fcbersichtlich: F\u00fcr <a href=\"https:\/\/rhein-main-link.amprion.net\/Dateien\/Vermessung-und-Kartierung-24-25\/Gemeinde_Lahntal.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lahntal umfasst die Auflistung stolze 186 Seiten<\/a>, f\u00fcr <a href=\"https:\/\/rhein-main-link.amprion.net\/Dateien\/Vermessung-und-Kartierung-24-25\/Gemeinde_Wetter-(Hessen).pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wetter noch weit dar\u00fcber hinausgehende 427 Seiten<\/a>.<\/p>\n<p>Welche Areale konkret betroffen sind, l\u00e4sst sich aufgrund der schieren Menge an benannten Flurst\u00fccken lediglich stichprobenartig via <a href=\"https:\/\/www.geoportal.hessen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geoportal Hessen<\/a> \u00fcberpr\u00fcfen: dort unter der Kartenanwendung \u201eLiegenschaftskataster Hessen\u201c und nach Aufruf des Werkzeugs \u201eFlurst\u00fcckssuche\u201c sowie der Eingabe von Gemarkung, Flur- und Flurst\u00fccksnummer.<\/p>\n<p>\u2013 <a href=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Stellungnahme-BNetzA_BI-Wollenberg.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stellungnahme zum Entwurf des Umweltberichts 2023\u20132037\/2045 der BNetzA<\/a><\/p>\n<p><strong>Bild:<\/strong><br \/>\nQuelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/deed.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">CC BY-SA 3.0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Entwurf des Umweltberichts hat die BI \u201eRettet den Wollenberg\u201c eine Stellungnahme eingereicht. 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