{"id":613,"date":"2014-06-10T11:06:04","date_gmt":"2014-06-10T09:06:04","guid":{"rendered":"http:\/\/bi-wollenberg.org\/?p=613"},"modified":"2026-03-20T08:40:48","modified_gmt":"2026-03-20T07:40:48","slug":"windpark-wollenberg-was-bisher-geschah","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bi-wollenberg.de\/index.php\/2014\/06\/10\/windpark-wollenberg-was-bisher-geschah\/","title":{"rendered":"Windpark Wollenberg: Was bisher geschah!"},"content":{"rendered":"<p>Im Anfang stand ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Marburg. Sodann manifestierte sich ortsbezogen Protest durch den Nabu. Schlie\u00dflich lag ein von den Stadtwerken Marburg beauftragter Vorschlag vor, der beides einer einvernehmlichen L\u00f6sung zuzuf\u00fchren schien. Und in Folge nahmen die Dinge, vorangetrieben und im Hintergrund gelenkt \u00fcber mehrere Akteure, ihren Lauf.<\/p>\n<p>Wer schon immer einmal wissen wollte, wie die Planungen f\u00fcr einen Windpark in den Wollenberg gelangten, kann das nun anhand einer von der BI erstellten dokumentarischen Zeittafel selbst in Augenschein nehmen. R\u00fcckw\u00e4rtschronologisch werden darin alle f\u00fcr das Vorhaben ma\u00dfgeblichen Ereignisse in dem Zeitraum von Anfang 2010 bis heute erfasst. F\u00fcr die Planungsfr\u00fchphase ergibt sich aus der insgesamt 10-seitigen Dokumentation folgendes Bild:<\/p>\n<p>Im Februar 2010 beschlie\u00dft die Stadtverordnetenversammlung Marburg, die bis dato favorisierten Planungen f\u00fcr einen Windpark auf den Lahnbergen umgehend einzustellen. Seinerzeit hei\u00dft es, durch einen solchen werde das Stadtbild Marburgs nachhaltig beeintr\u00e4chtigt, zugleich reiche der Wind auf den Lahnbergen nicht aus und sei der Standort insgesamt \u00f6kologisch zu sensibel. Dem vorausgegangen sind anhaltende Proteste gegen die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) aus Reihen der Marburger B\u00fcrgerschaft.<\/p>\n<p>Der Beschluss wird mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP sowie Marburger B\u00fcrgerliste (MBL) und gegen die Stimmen von Gr\u00fcnen und Marburger Linke gefasst. Um gleichsam nicht als generell windkraftfeindlich zu erscheinen, verbinden Marburgs Stadtverordnete ihr negatives Votum vor Ort mit einer positiven Begl\u00fcckung an anderem Orte. In einem einstimmig ergangenen Zusatzbeschluss wird festgelegt:<\/p>\n<p>\u201eUm die Windenergie f\u00fcr die B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen der Stadt Marburg in erweitertem Umfang auch au\u00dferhalb Marburgs zu nutzen, werden die Stadtwerke Marburg beauftragt, an Standorten im Landkreis Marburg-Biedenkopf, die windenergetisch ertragreich, von der Bev\u00f6lkerung akzeptiert und wirtschaftlich erfolgreich erscheinen, Windkraftanlagen \u2013 ggf. in Kooperation mit weiteren Investitionspartnern \u2013 zu errichten und zu betreiben.\u201c<\/p>\n<p>Unterdessen sieht der im Juni 2010 in Kraft tretende Regionalplan Mittelhessen vor, FFH- und Naturschutzgebiete einschlie\u00dflich einer Abstandszone von 200\u00a0m als Ausschlussfl\u00e4chen zu behandeln. In diesen ist der Bau von WKA unzul\u00e4ssig. Dem Regionalplan zufolge ist in der Gemarkung Lahntal als WKA-Vorrangfl\u00e4che die \u201eHardt\u201c \u2013 ein Gebiet \u00f6stlich begrenzt durch die L\u00a03381 zwischen Go\u00dffelden und Wetter sowie westlich durch die K\u00a081 zwischen Sarnau und Niederwetter \u2013 ausgewiesen.<\/p>\n<p>Zugleich unterh\u00e4lt die Nabu-Ortgruppe Lahntal seit 1993 im Bereich der \u201eHardt\u201c eine 7\u00a0ha gro\u00dfe Streuobstwiese mit naturnahen Hecken. Die Naturschutzorganisation protestiert gegen WKA auf dem von ihr nach natur- und artenschutzfachlichen Aspekten gepflegten Gebiet mit den Worten: \u201eDiese Windkraftanlagen werden unser Ortsbild, mehr noch wie die B\u00a0252 Westtrasse, beeintr\u00e4chtigen.\u201c Und: \u201eViele B\u00fcrger nutzen die Hardt zu einem Spaziergang in Ruhe, mit Blick aufs Lahntal. Viel Geld wurde investiert f\u00fcr Kauf, Bepflanzung und Pflege. [\u2026] Wehren Sie sich gegen eine totale Verbauung und Verunstaltung der Natur und unserer Gemeinde!!\u201c<\/p>\n<p>Dennoch verf\u00fcgt die \u201eHardt\u201c weder \u00fcber einen Status als Naturschutzgebiet noch \u00fcber einen solchen als Vogelschutzgebiet. Lediglich eine kleine Fl\u00e4che mit Streuobstbest\u00e4nden im Randbereich des Areals ist als gesetzlich gesch\u00fctztes Biotop ausgewiesen. Der Protest allerdings ist ausreichend, um die Fl\u00e4che in den politischen Gremien vor Ort aufgrund zu erwartender Konflikte mit dem Vogelschutz als ungeeignet zu bewerten. Einen Ausweg bietet passenderweise ein von den Stadtwerken Marburg in Auftrag gegebenes Entwicklungs- und Planungskonzept. Dieses verwirft die \u201eHardt\u201c und schl\u00e4gt stattdessen den Wollenberg (Bereich Schwedenschanze und s\u00fcdlich davon) als besser geeigneten \u2013 und zugleich einer gr\u00f6\u00dferen Anzahl von WKA Platz bietenden \u2013 Standort vor.<\/p>\n<p>Von nun an ist das Planungsvorhaben im Wollenberg. Nachdem im Dezember 2011 eine auf taxierten Absch\u00e4tzungen und Hochrechnungen beruhende Windpotenzialkarte f\u00fcr Hessen durch den T\u00dcV S\u00fcd erscheint, planen die Stadtwerke zudem entlang der Kammh\u00f6he. Der Status des Wollenbergs als FFH-Gebiet allerdings spielt bis zu diesem Zeitpunkt ebenso wenig eine Rolle wie dieser danach gr\u00f6\u00dfere Beachtung finden wird. Mehr noch, es liegen Hinweise darauf vor, dass mit der Verschiebung des Planungsvorhabens in den zentralen Bereich des Wollenbergs eine rechtlich unzul\u00e4ssige Erm\u00f6glichungsplanung einsetzt.<\/p>\n<p>In der chronologischen R\u00fcckschau treten Fehler im Abw\u00e4gungsprozess pr\u00e4gnant hervor. Sichtlich scheint das Raumordnungsziel den W\u00fcnschen des Vorhabenbetreibers politisch unterworfen und nicht \u2013 oder nicht ausreichend \u2013 nach dem \u00f6ffentlichen Interesse des Arten- und Naturschutzes bewertet. Hierzu z\u00e4hlt, dass der Aufforderung der Oberen Naturschutzbeh\u00f6rde, den Wollenberg als Vorranggebiet g\u00e4nzlich zu streichen, ebenso nicht gefolgt wird wie den Vorgaben aus dem Leitfaden des Hessischen Umweltministeriums, einen \u201eMindestabstand von 5\u00a0km zu den nachgewiesenen Wochenstubenquartieren und Kolonien\u201c u.a. der Mopsfledermaus zu wahren sowie Natura 2000-Gebiete, die dem Erhalt und dem Schutz solcher Arten gelten, als Vorranggebiete auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Natura 2000 ist der Fachterminus f\u00fcr das europ\u00e4ische Netz von Schutzgebieten nach Ma\u00dfgabe der FFH-Richtlinie. Der Wollenberg ist den genannten Bestimmungen zufolge kein genehmigungsf\u00e4higes Vorranggebiet. Dar\u00fcber setzt sich die Regionalversammlung Mittelhessen im Dezember 2012 substanzlos hinweg. Das f\u00fcr die im Regierungsbezirk Gie\u00dfen erfasste Planungsregion zust\u00e4ndige politische Gremium sieht allein Planungsziele und Investitionen gef\u00e4hrdet: Es handelt voluntaristisch. Eine Petitesse am Rande ist es da, dass die Stadtwerke Marburg eine <a href=\"http:\/\/www.marburg.de\/de\/26845\">Eigengesellschaft der Stadt Marburg<\/a> bilden und Marburgs Oberb\u00fcrgermeister Egon Vaupel f\u00fcr die Stadt Marburg <a href=\"http:\/\/www.rp-giessen.hessen.de\/irj\/servlet\/prt\/portal\/prtroot\/slimp.CMReader\/HMdI_15\/RPGIE_Internet\/med\/453\/453504e6-6ea5-9231-79cd-aae2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true\">Mitglied in der Regionalversammlung<\/a> (pdf) ist.<\/p>\n<p>Doch auch das Regierungspr\u00e4sidium (RP) Gie\u00dfen verst\u00f6\u00dft mit der Ausweisung des Wollenbergs \u2013 selbst in der noch vorl\u00e4ufigen Entwurfsfassung von Dezember 2012, die wenig sp\u00e4ter zur Grundlage des von den Stadtwerken Marburg beantragten Genehmigungsverfahrens wird \u2013 gegen die einschl\u00e4gigen Vorgaben des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH hatte den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden explizit vorgegeben, Pl\u00e4nen oder Projekten in FFH-Gebieten die Genehmigung zu \u201eversagen, wenn Unsicherheit dar\u00fcber besteht, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf das Gebiet als solches auftreten.\u201c<\/p>\n<p>Das RP Gie\u00dfen aber erm\u00f6glicht ein Planungsvorhaben, obwohl es zugleich feststellt, dass im Falle eines WKA-Standorts Wollenberg \u201edie Vertr\u00e4glichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets f\u00fcr Flederm\u00e4use sehr ungewiss\u201c ist. Das denkbar interessengeleitete Vorgehen der Genehmigungsbeh\u00f6rde schlie\u00dflich wiederholt sich erneut, nachdem die Bestimmungen des Leitfadens aus dem Hessischen Umweltministerium zum Schutz der Mopsfledermaus \u00fcber eine von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern aus Lahntal und Wetter erhobene Beschwerde bei der Europ\u00e4ischen Kommission seit Ende des Jahres 2013 in das Genehmigungsverfahren vor Ort zur\u00fcckkehren.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rde teilt im Februar 2014 den Stadtwerken Marburg zwar mit, dass die eingereichten Unterlagen nicht geeignet sind, die Genehmigungsf\u00e4higkeit von WKA am Wollenberg abschlie\u00dfend zu beurteilen, und dass auch nach weiteren, umfassenden Nachuntersuchungen die Genehmigungsf\u00e4higkeit dieser Standorte sehr ungewiss sei. Doch ist die negative Stellungnahme \u2013 von der M\u00f6glichkeit zu einer Versagung ganz zu schweigen \u2013 nicht einmal mit der Auflage zur Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung an den Vorhabenbetreiber verbunden.<\/p>\n<p>Das Gesetz \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/uvpg\/__5.html\">\u00a7\u00a05 Abs.\u00a01 UVPG<\/a>) zumindest h\u00e4tte dazu die Bedingungen geboten. Demnach kann die Genehmigungsbeh\u00f6rde eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung auch nach Beginn eines Verfahrens anordnen, sofern sie es aufgrund des entsprechenden Planungsstands und auf Grundlage der vorliegenden Angaben zum Vorhaben f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Im Unterschied zu dem von den Stadtwerken Marburg eingeschlagenen Weg w\u00e4re dann zumindest die Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit nicht l\u00e4nger auszuschlie\u00dfen m\u00f6glich gewesen.<\/p>\n<p>Stattdessen wird der Vorhabenbetreiber lediglich mit Nachuntersuchungen beauftragt, deren Gef\u00e4lligkeitscharakter ungewiss ist. Demnach ist auch f\u00fcr die nahe Zukunft nicht auszuschlie\u00dfen, dass das Genehmigungsverfahren im Falle des \u201eWindparks Wollenberg\u201c nicht ergebnisoffen, sondern via politische Einflussnahmen zielf\u00fchrend gepr\u00fcft wird. Solche Einflussnahmen jedoch sind prim\u00e4r nicht der administrativen Beh\u00f6rdenebene zuzuschreiben. Vielmehr werden diese von au\u00dfen herangetragen und finden \u2013 mal mehr, mal minder \u2013 Eingang und Verst\u00e4rkung \u00fcber die politische Leitungsebene. Die Chronologie weist zugleich auf die rechtlichen Schranken eines solchen Handelns hin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Chronologie:<br \/>\n<\/strong><a href=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Chronologie_Windpark-Wollenberg.pdf\">Windpark Wollenberg \u2013 Was bisher geschah!<\/a> (11 S., 15.01.2015, pdf)<\/p>\n<p><strong>Bild:<\/strong><br \/>\nAbsperrung im Wollenberg. Quelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/\">CC BY-SA 3.0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Anfang stand ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Marburg. Sodann manifestierte sich ortsbezogen Protest durch den Nabu. Schlie\u00dflich lag ein von den Stadtwerken Marburg beauftragter Vorschlag vor, der beides einer einvernehmlichen L\u00f6sung zuzuf\u00fchren schien. Und in Folge nahmen die Dinge, vorangetrieben und im Hintergrund gelenkt \u00fcber mehrere Akteure, ihren Lauf. 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