{"id":653,"date":"2014-07-24T11:30:27","date_gmt":"2014-07-24T09:30:27","guid":{"rendered":"http:\/\/bi-wollenberg.org\/?p=653"},"modified":"2026-03-20T08:40:48","modified_gmt":"2026-03-20T07:40:48","slug":"forstuebliche-unterhaltungsmassnahmen-die-antwort-des-rp-giessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bi-wollenberg.de\/index.php\/2014\/07\/24\/forstuebliche-unterhaltungsmassnahmen-die-antwort-des-rp-giessen\/","title":{"rendered":"\u201eForst\u00fcbliche Unterhaltungsma\u00dfnahmen\u201c \u2013 Die Antwort des RP Gie\u00dfen"},"content":{"rendered":"<p>Vor zehn Tagen berichteten wir \u00fcber die von Hessen-Forst durchgef\u00fchrten Planierarbeiten und Baumf\u00e4llungen entlang ausgew\u00e4hlter Waldwege im Wollenberg sowie die von uns aus diesem Grund an das Regierungspr\u00e4sidium (RP) Gie\u00dfen gerichteten Fragen. Inzwischen liegt eine Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde vor. Diese erfolgte nach Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbeh\u00f6rde (ONB), dem zust\u00e4ndigen Forstamt Burgwald des Landesbetriebs Hessen-Forst sowie den Stadtwerken Marburg als Antragsstellerin im Genehmigungsverfahren. Eine Inaugenscheinnahme vor Ort wurde, wie den Ausf\u00fchrungen mittelbar zu entnehmen ist, nicht vorgenommen.<\/p>\n<p>Demnach handelte es sich bei den geschilderten Planierarbeiten \u201eum herk\u00f6mmliche und absolut forst\u00fcbliche Wegeunterhaltungsma\u00dfnahmen, die weder eine Verbreiterung des Wegek\u00f6rpers noch einen sonstigen \u201aEingriffstatbestand\u2018 im Sinne des Naturschutzrechts darstellen.\u201c Unter Bezugnahme auf das zust\u00e4ndige Forstamt hei\u00dft es weiter: \u201e Nat\u00fcrlich wird bei solchen Instandsetzungen das seitlich auf den Banketten liegende Gesteinsmaterial mit dem Motorgrader \u00fcber das Wegeprofil geschnitten, um letztendlich die Oberfl\u00e4che des Weges zu stabilisieren und die Wasserf\u00fchrung wieder herzustellen.\u201c<\/p>\n<p>Auch die Bewertung der F\u00e4llarbeiten entlang eines der forstwirtschaftlichen Hauptwege im Wollenberg folgt den von Hessen-Forst vorgelegten Erkl\u00e4rungen. Zur Begr\u00fcndung wird dargebracht: \u201eDie Entfernung einiger B\u00e4ume am Kurhessenweg diente der Erhaltung des Lichtraumprofils, d. h. Holzabfuhrfahrzeuge k\u00f6nnen den Weg jetzt wieder befahren, ohne sich Seitenspiegel oder andere Anbauteile abzurei\u00dfen.\u201c Bezogen auf die von uns ebenfalls erw\u00e4hnten Waldwiesen, die einer Mahd w\u00e4hrend der Vegetationsperiode unterzogen wurden, hei\u00dft es sodann:<\/p>\n<p>Hierin \u201ehandelt es sich um ausgewiesene Wild\u00e4sungsfl\u00e4chen, die einmal pro Jahr gem\u00e4ht werden m\u00fcssen. Die Mahd von Waldwiesen dient deren Erhaltung und Pflege, anderenfalls vergrast und verbuscht eine Waldwiese, d.h. die Wiese wird durch die Mahd nicht etwa zerst\u00f6rt, sondern gepflegt und erhalten. \u00a0Die geschilderten T\u00e4tigkeiten stehen im Einklang mit der Selbstverpflichtung (Naturschutzleitlinie) des Landesbetriebes HESSEN-FORST und stellen lediglich Ma\u00dfnahmen im Zuge der regul\u00e4ren Waldbewirtschaftung dar. Eine Genehmigungspflicht f\u00fcr eine solche Mahd besteht nicht.\u201c<\/p>\n<p>Die Stadtwerke Marburg, so hei\u00dft es ferner, haben auf Nachfrage hin erkl\u00e4rt, \u201edass von dort keinerlei Veranlassungen getroffen worden oder gar Beauftragungen zu vorbereitenden T\u00e4tigkeiten ergangen sind.\u201c Von Seiten der im RP Gie\u00dfen angesiedelten ONB sei zudem \u201eausdr\u00fccklich gepr\u00fcft\u201c worden, \u201eob aus der Instandsetzung der vorhandenen Wege eine unzul\u00e4ssige Beanspruchung von FFH-Lebensraumtypen zu besorgen ist. Aufgrund der zeitlichen und r\u00e4umlichen Geringf\u00fcgigkeit der Eingriffe ist dies nicht der Fall.\u201c Die an die Aufsichtsbeh\u00f6rde gerichteten Fragen seien daher wie folgt zu beantworten:<\/p>\n<ol>\n<li>Hat dem RP Gie\u00dfen ein Antrag auf Genehmigung der genannten Arbeiten vorgelegen und wurde dieser gew\u00e4hrt?<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201eAus den o.g. Schilderungen folgt, dass diese forstwirtschaftlichen Ma\u00dfnahmen keiner naturschutz- oder forstrechtlichen Genehmigung meines Hauses bed\u00fcrfen; folglich liegt hier auch weder ein Antrag, noch eine diesbez\u00fcgliche Entscheidung vor.\u201c<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>H\u00e4lt das RP Gie\u00dfen die genannten Arbeiten f\u00fcr genehmigungsfrei? Wenn ja, wie vertr\u00e4gt sich das mit dem Schutzgegenstand des FFH-Gebiets?<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u0336<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>K\u00f6nnen negative Auswirkungen auf die laufenden Nachuntersuchungen zu den Fledermauspopulationen durch die genannten Arbeiten ausgeschlossen werden? Wenn ja, wie begr\u00fcndet Ihr Haus das?<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201eNegative Auswirkungen der genannten Arbeiten auf die laufenden Nachuntersuchung zu den Fledermauspopulationen k\u00f6nnen ausgeschlossen werden, da nur wenige und dann sehr d\u00fcnne B\u00e4ume gef\u00e4llt wurden. Solche B\u00e4ume stellen mit Sicherheit kein Quartierpotential f\u00fcr Flederm\u00e4use dar. Aufgrund der Tatsache, dass die Eingriffe nur sehr kurzzeitig und auch nur kleinfl\u00e4chig stattfanden, ist auch keine Gefahr f\u00fcr die Fledermauspopulation zu besorgen. Selbst wenn einzelne Tiere entlang von Waldwegen jagen sollten, ist die Aufweitung bzw. Baumentnahme keine St\u00f6rung f\u00fcr die Flederm\u00e4use, da diese dort noch genau so jagen k\u00f6nnen, wie zuvor auch. Aus den gleichen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen auch keine Auswirkungen auf die laufenden Nachuntersuchungen der Flederm\u00e4use gehabt haben.\u201c<\/p>\n<p>An den Ausf\u00fchrungen der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcberrascht, dass die Darlegungen von Hessen-Forst umstandslos und ohne eigene Inaugenscheinnahme vor Ort \u00fcbernommen wurden. Der Kurhessenweg beispielsweise ist der breiteste und bestausgebaute Waldweg im Wollenberg. Er war auch vor den durchgef\u00fchrten Arbeiten f\u00fcr schwere Holzabfuhrfahrzeuge problemlos und ohne Besch\u00e4digung von Seitenspiegeln oder Anbauteilen befahrbar. Dennoch wurden B\u00e4ume, die sich 3\u20135\u00a0m seitlich des Weges befanden, wie der nachstehenden Fotografie zu entnehmen ist, gef\u00e4llt. \u00c4hnliches gilt in Bezug auf die Planierarbeiten an den Waldwegen, die im \u00dcbrigen nach unserer Eingabe an das RP Gie\u00dfen fortgesetzt wurden. Die Ver\u00e4nderung des Wegequerschnitts und eine erhebliche Beeintr\u00e4chtigung der Waldinnens\u00e4ume werden erst durch Inaugenscheinnahme vor Ort deutlich.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\" https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/F\u00e4llungen_Kurhessenweg.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p><strong>Bild:<\/strong> Kurhessenweg nach F\u00e4llarbeiten entlang der Bankette. Quelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/deed.en\">CC\u00a0BY-SA\u00a03.0<\/a><\/p>\n<p>Zugleich bleibt der auf den Erlass zum forstlichen Wegebau und Naturschutz (<a href=\"http:\/\/www.hesswald.de\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/HMUELV-Erlass-Forstlicher-Wegebau-und-Naturschutz.pdf\">pdf<\/a>) des Hessischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2012 bezogene Einwand, nach dem die kritisierten Ma\u00dfnahmen von Hessen-Forst genehmigungspflichtig gewesen w\u00e4ren, unbeantwortet. Ebenso nicht ber\u00fccksichtigt verbleibt der von Mitgliedern des Nabu-Lahntals zugegangene Hinweis, die erw\u00e4hnten Waldwiesen seien im laufenden Jahr nicht erstmals gem\u00e4ht worden, sondern bereits w\u00e4hrend der Brut- und Vegetationsperiode im Fr\u00fchjahr.<\/p>\n<p>Um sich naturschutzfachlicher Expertise zu vergewissern, hat sich die BI \u201eRettet den Wollenberg\u201c Rat bei einem regional wie \u00fcberregional ausgewiesenen Biologen und Fledermausexperten eingeholt. Dieser best\u00e4tigte, dass die von Hessen-Forst durchgef\u00fchrten Arbeiten aus naturschutzfachlicher Sicht w\u00e4hrend der Vegetationsperiode nicht vertretbar seien. Zudem verwies er aber auch darauf, dass der Nachweis eines Versto\u00dfes gegen das FFH-Erhaltungsziel, f\u00fcr die Mopsfledermaus strukturreiche Waldr\u00e4nder und Waldinnens\u00e4ume im Wollenberg zu bewahren, nur schwer zu f\u00fchren sei. Etwas anderes w\u00fcrde gelten, w\u00e4ren B\u00e4ume der dort gesch\u00fctzten FFH-Lebensraumtypen gef\u00e4llt worden.<\/p>\n<p>Insofern bleibt abschlie\u00dfend zu konstatieren, dass Hessen-Forst relativ frei im FFH-Gebiet Wollenberg agiert und agieren kann, eine proaktive Aufsicht \u00fcber die T\u00e4tigkeiten des Landesbetriebs demnach w\u00fcnschenswert ist und w\u00e4re.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hinweis: <\/strong>Die Antwort des RP Gie\u00dfen ging am 17.07.2014 und somit zeitnah ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bild oben: <\/strong>Im Wollenberg geparkter Motorgrader [Aufnahmedatum: 18.07.2014]. Quelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/\">CC\u00a0BY-SA\u00a03.0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor zehn Tagen berichteten wir \u00fcber die von Hessen-Forst durchgef\u00fchrten Planierarbeiten und Baumf\u00e4llungen entlang ausgew\u00e4hlter Waldwege im Wollenberg sowie die von uns aus diesem Grund an das Regierungspr\u00e4sidium (RP) Gie\u00dfen gerichteten Fragen. Inzwischen liegt eine Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde vor. 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