{"id":864,"date":"2015-04-03T12:13:04","date_gmt":"2015-04-03T10:13:04","guid":{"rendered":"http:\/\/bi-wollenberg.org\/?p=864"},"modified":"2026-03-20T08:38:17","modified_gmt":"2026-03-20T07:38:17","slug":"bi-stellungnahme-zur-avifauna","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bi-wollenberg.de\/index.php\/2015\/04\/03\/bi-stellungnahme-zur-avifauna\/","title":{"rendered":"BI-Stellungnahme zur Avifauna liegt vor"},"content":{"rendered":"<p>Das Aus f\u00fcr die Windparkpl\u00e4ne der Stadtwerke Marburg im Wollenberg hat bislang, wir <a href=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/?p=856\">berichteten<\/a>, keine Entsprechung bei der Erarbeitung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen durch das RP Gie\u00dfen gefunden. In einer Arbeitskarte 14 (Stand: 04.12.2014) wird das Gebiet \u2013 nun fl\u00e4chenm\u00e4\u00dfig noch vergr\u00f6\u00dfert \u2013 als Gelbfl\u00e4che (m\u00f6glicherweise als Vorranggebiet Windenergie ausweisen) dargestellt. Zugleich wurden vom RP Gie\u00dfen, aber auch den Stadtwerken Marburg Antr\u00e4ge nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) auf Einsichtnahme in die Ergebnisse der Nachuntersuchungen zu den Fledermausvorkommen im Jahr 2014 abgelehnt. Das RP Gie\u00dfen sagt, diese liegen ihm nicht vor \u2013 die Stadtwerke Marburg sagen, diese seien nicht abgeschlossen und m\u00fcssten daher nicht herausgegeben werden.<\/p>\n<p>Aus den genannten Gr\u00fcnden hat die BI \u201eRettet den Wollenberg\u201c Mitte M\u00e4rz eine Stellungnahme zur Avifauna (Gro\u00dfvogel- und Eulenarten) beim RP Gie\u00dfen eingereicht. Diese wird zun\u00e4chst als Vorabversion vorgelegt und basiert auf mehreren, unabh\u00e4ngig voneinander durchgef\u00fchrten Erfassungen der Vorkommen und Best\u00e4nde im Wollenberg w\u00e4hrend des Jahres 2014. Im Ergebnis zeigt sich beispielsweise f\u00fcr den Rotmilan: Die Annahme, die Art baue seinen Horst in der Waldrandzone, nutze aber als Nahrungs- und Lebensraumhabitat das Offenland, deshalb sei das Gef\u00e4hrdungsrisiko durch Windkraftanlagen (WKA) im Waldesinneren reduziert, kann im Falle des Wollenbergs nicht best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>59 Prozent aller beobachteten Flugbewegungen erfolgten vielmehr in unter 1.000\u00a0m Entfernung zu den urspr\u00fcnglich vorgesehenen Anlagenstandorten. Aussagen wie, die Art komme an den Standorten nicht vor oder sei von den Lebensraumver\u00e4nderungen infolge der Eingriffe nur unerheblich betroffen, sind ganz offenkundig falsch. Vielmehr bewegt sich der Rotmilan \u00fcber der Waldfl\u00e4che des Wollenbergs regelm\u00e4\u00dfig in den H\u00f6hen und Arealen der potentiell durch Rotorschlag gef\u00e4hrdeten Bereiche. Zudem bestehen durch zahlreiche Flugbewegungen nachgewiesene funktionsr\u00e4umliche Beziehungen zwischen dem vorgelagerten Offenlandbereich im Nordwesten (Warzenbach) und jenem im S\u00fcdosten (Lahntal). Das Gleiche ist f\u00fcr den Nordosten (Wetter) in Richtung S\u00fcdwesten und umgekehrt zu konstatieren. Ferner sind f\u00fcr die Art kumulative Wirkungen durch den Neubau der B\u00a0252 zu erwarten. Der dem Wollenberg vorgelagerte Offenlandbereich im Nordosten ist deutlich als viel genutztes Nahrungshabitat zu erkennen und konfligiert entsprechend mit der Streckenf\u00fchrung des Stra\u00dfenbauvorhabens.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich weitreichend sind die Auswertungsergebnisse f\u00fcr Schwarzstorch, Uhu, Kranich sowie andere Gro\u00dfvogel- und Eulenarten. Insbesondere f\u00fcr Schwarzstorch und Uhu ist festzustellen, dass die potentiellen Anlagenstandorte regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberflogen werden. F\u00fcr sie liegt unter Zugrundelegung des von Hessischen Landesregierung herausgegebenen \u201eLeitfaden Ber\u00fccksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen\u201c ein signifikantes T\u00f6tungsrisiko vor. Mithin bestehen bekr\u00e4ftigende Gr\u00fcnde, den Bereich Wollenberg als Ausschlussgebiet f\u00fcr die Windenergienutzung zu behandeln, die bislang von der Oberen Landesplanungsbeh\u00f6rde im RP Gie\u00dfen nicht zur Kenntnis genommen wurden.<\/p>\n<p>Die Stellungnahme umfasst 41 Seiten und kann in einer pdf-Version <a href=\"https:\/\/bi-wollenberg.de\/wp-content\/uploads\/2016\/07\/BI-Wollenberg_Stellungnahme_Avifauna.pdf\">hier abgerufen<\/a> werden.<\/p>\n<p><strong>Bild oben:<\/strong><br \/>\nHochsitz im Wollenberg. Quelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/\">CC BY-SA 3.0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Aus f\u00fcr die Windparkpl\u00e4ne der Stadtwerke Marburg im Wollenberg hat bislang, wir berichteten, keine Entsprechung bei der Erarbeitung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen durch das RP Gie\u00dfen gefunden. In einer Arbeitskarte 14 (Stand: 04.12.2014) wird das Gebiet \u2013 nun fl\u00e4chenm\u00e4\u00dfig noch vergr\u00f6\u00dfert \u2013 als Gelbfl\u00e4che (m\u00f6glicherweise als Vorranggebiet Windenergie ausweisen) dargestellt. 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