{"id":923,"date":"2015-06-09T09:39:21","date_gmt":"2015-06-09T07:39:21","guid":{"rendered":"http:\/\/bi-wollenberg.org\/?p=923"},"modified":"2026-03-20T08:38:17","modified_gmt":"2026-03-20T07:38:17","slug":"bi-rettet-den-wollenberg-geht-juristisch-gegen-stadtwerke-marburg-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bi-wollenberg.de\/index.php\/2015\/06\/09\/bi-rettet-den-wollenberg-geht-juristisch-gegen-stadtwerke-marburg-vor\/","title":{"rendered":"BI \u201eRettet den Wollenberg\u201c geht juristisch gegen Stadtwerke Marburg vor"},"content":{"rendered":"<p>Seit mehr als f\u00fcnf Monaten verweigern die Stadtwerke Marburg der B\u00fcrgerinitiative \u201eRettet den Wollenberg\u201c e.V. den Zugang zu Umweltinformationen. Ende Januar hatten drei Mitglieder des Vorstands nach dem <a href=\"http:\/\/www.rv.hessenrecht.hessen.de\/jportal\/portal\/page\/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=jlr-UIGHErahmen&amp;doc.part=X&amp;doc.price=0.0\" target=\"_blank\">Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG)<\/a> beantragt, Einsicht in die im Jahr 2014 in Auftrag gegebenen fledermauskundlichen Nachuntersuchungen zur Errichtung eines Windparks Wollenberg zu nehmen. Mitte Februar wurde dieser Antrag von den Stadtwerke Marburg-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern Norbert Sch\u00fcren und Rainer K\u00fchne mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckgewiesen, ein abschlie\u00dfendes Gutachten sei aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden nicht erstellt worden, folglich l\u00e4gen keine zu \u00fcbermittelnden abgeschlossenen Schriftst\u00fccke vor. Auf eine daraufhin eingeleitete R\u00fcge wurde von Seiten der Stadtwerke sodann Anfang April mitgeteilt, dass sich der Antrag in der weiteren juristischen Pr\u00fcfung befinde. Mitte Mai schlie\u00dflich wurde das Auskunftsersuchen durch \u00dcbersendung einer CD-ROM <em>beantwortet<\/em>. Diese enthielt allerdings nicht die angeforderten Umweltinformationen aus dem Jahr 2014, sondern ausschlie\u00dflich nicht angefragte Materialien aus dem Jahr 2013.<\/p>\n<p>Da eine weitere schriftliche Stellungnahme ausblieb, geht der Vorstand der BI von vors\u00e4tzlichem Handeln aus und hat nun beschlossen, juristisch gegen die Stadtwerke Marburg GmbH vorzugehen. Rechtlich beruft sich die BI auf das \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Umweltinformationen sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (<a href=\"http:\/\/www.bverwg.de\/entscheidungen\/pdf\/210208U4C13.07.0.pdf\" target=\"_blank\">BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 \u2013 4 C 13. 07<\/a>), nach dem auch vorl\u00e4ufigen Umweltdokumenten ein \u201einformatorischer Eigenwert\u201c zuzuschreiben ist, der nicht davon abh\u00e4ngt, ob die Umweltinformationen als solche abgeschlossen wurden.<\/p>\n<p>Ein \u00f6ffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Daten liegt unbestreitbar vor, zumal der Wollenberg bislang nicht als Vorranggebiet f\u00fcr Windenergie aus dem Entwurf zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen gestrichen wurde und die Stadtwerke sich die weitere Projektentwicklung vorbehalten. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer K\u00fchne wurde in der <a href=\"http:\/\/www.op-marburg.de\/Lokales\/Nordkreis\/Das-Aus-fuer-den-Windpark-Wollenberg\" target=\"_blank\">Oberhessischen Presse vom 22. Oktober 2014<\/a> mit den Worten zitiert: \u201eWir wollen jetzt dort nicht bauen. Aber die Rechtslage kann sich in wenigen Jahren \u00e4ndern und die anderen \u00f6kologischen Bewertungen sehen gut aus. Zudem sieht der noch nicht verabschiedete Teilregionalplan Mittelhessen auch eine Erweiterung der Vorrangfl\u00e4che auf dem Wollenberg vor. Vielleicht k\u00f6nnen wir dort in wenigen Jahren einen Windpark bauen.\u201c<\/p>\n<p>Bereits Ende November letzten Jahres hatte das f\u00fcr Immissionsschutz zust\u00e4ndige Dezernat im RP Gie\u00dfen es abgelehnt, die Nachuntersuchungen der BI zu \u00fcbermitteln. Gegen\u00fcber dem BI-Vorstand erkl\u00e4rte das Amt, die Untersuchungen seien der Beh\u00f6rde im Oktober 2014 lediglich vorgetragen worden, l\u00e4gen ihr aber nicht vor. Die mit der Erarbeitung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen befasste Obere Landesplanungsbeh\u00f6rde im RP Gie\u00dfen\u00a0teilte ferner Ende M\u00e4rz 2015 mit, sie sei bei der Pr\u00e4sentation der Ergebnisse der Fledermausuntersuchungen zum Wollenberg im Oktober 2014 nicht anwesend gewesen. Kenntnis von den Untersuchungen habe die Planungsbeh\u00f6rde erst seit einigen Tagen. Nach Pr\u00fcfung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse werde entschieden, ob der Wollenberg weiterhin als Vorranggebiet Windenergie gef\u00fchrt werde. Eine Einsichtnahme in die Untersuchungen auf Basis des HUIG wurde von dem zust\u00e4ndigen Beamten mit den Worten abgelehnt: \u201eDa mir die Untersuchungsmaterialien selbst nicht zur Verf\u00fcgung stehen, kann ich diese auch nicht an Sie weitergeben.\u201c<\/p>\n<p>Diese kafkaesken Z\u00fcge \u00f6ffentlicher Stellen sollen nun mit den Mitteln des Rechts aufgebrochen werden. Dazu hat die BI \u201eRettet den Wollenberg\u201c Erlass auf einstweilige Anordnung gegen die Stadtwerke Marburg GmbH beim Verwaltungsgericht Gie\u00dfen beantragt. Das st\u00e4dtische Unternehmen soll auf diesem Wege verpflichtet werden, Zugang zu den im Jahr 2014 eingeholten Nachuntersuchungen zu gew\u00e4hren. Die Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung ergibt sich aus dem Umstand, dass der Ausschuss f\u00fcr Energie, Umwelt, l\u00e4ndlichen Raum und Infrastruktur (EULI) der <a href=\"http:\/\/www.rp-giessen.hessen.de\/irj\/RPGIE_Internet?cid=8ae2a5f3afcbdad860baac5ffb2216e4\" target=\"_blank\">Regionalversammlung Mittelhessen<\/a> bereits am 9. Juli 2015 \u00fcber die endg\u00fcltige Gebietskulisse der Vorranggebiete f\u00fcr Windenergie entscheidet und die Regionalversammlung Mittelhessen selbst am 23.07.2015 \u00fcber die zweite Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlie\u00dft, mithin die BI in ihrem Recht beschr\u00e4nkt w\u00e4re, in der anschlie\u00dfenden Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit eine substantiierte Stellungnahme abzugeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bild oben:<\/strong><br \/>\nHainsimsen-Buchenwald im Wollenberg. Quelle: bi-wollenberg.de\/, <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/\">CC BY-SA 3.0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit mehr als f\u00fcnf Monaten verweigern die Stadtwerke Marburg der B\u00fcrgerinitiative \u201eRettet den Wollenberg\u201c e.V. den Zugang zu Umweltinformationen. 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