Netzausbau gefährdet FFH-Gebiet

Netzausbau gefährdet FFH-Gebiet

Auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers Amprion hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jüngst einen sogenannten Präferenzraum zum Bau einer Stromtrasse für Hochspannungs-Gleichstrom veröffentlicht. Auf dieser Rhein-Main-Link genannten Verbindung soll ab 2033 Offshore-Windstrom aus dem Nordseeraum in das Rhein-Main-Gebiet…continue reading →
Klimaschutz und Forstwirtschaft – Eine Fehlanzeige

Klimaschutz und Forstwirtschaft – Eine Fehlanzeige

Die Bilder der Unwetterfolgen im Ahrtal sind allen noch präsent. Mitte Juli hatten dort ein durch den Klimawandel in Wahrscheinlichkeit und Intensität erhöhtes Starkregenereignis verbunden mit regionalen topographischen Spezifika sowie der Versiegelung von Böden im Einzugsgebiet der Ahr zur Flutkatastrophe geführt. Zeit eigentlich, alle wirtschaftlichen und umweltbezogenen Aktivitäten in Hinsicht auf die Folgen des Klimawandels kritisch zu betrachten – insbesondere dann, wenn eine gewisse Gemeinwohlverpflichtung im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit vorgesehen ist. Nicht so beim Landesbetrieb Hessen-Forst, wie aktuelle Bilder aus der Bewirtschaftungspraxis im Bereich Wollenberg zeigen.

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Kein Funkmast im Wollenberg

Kein Funkmast im Wollenberg

Wiederholt sind bei uns Hinweise eingegangen, im Wollenberg solle ein etwa 20 m hoher Funkmast zur Mobilfunkversorgung errichtet werden. Diese Angaben beruhen auf einem Eintrag in der sogenannten EMF-Karte der Bundesnetzagentur (EMF: Elektromechanische Felder). Dort werden die genehmigten Funkanlagenstandorte ausgewiesen. Und tatsächlich findet sich dort ein Eintrag zur Errichtung eines Funkmastes nur einige Meter unterhalb der "Wichtelhäuser", noch dazu unmittelbar in einem nach Anhang I der FFH-Richtlinie besonders geschützten Lebensraumtyp (LRT 9110: Hainsimsen-Buchenwald).

Nachfragen bei der Bundesnetzagentur ergaben, dass am 11. September 2020 eine Standortbescheinigung für die Telefonica Germany O2 erteilt wurde. Die Bundesnetzagentur prüfe im Rahmen des Standortverfahrens allerdings nur, ob die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sichergestellt sei. Entsprechend habe eine Berücksichtigung von Belangen nach der FFH-Richtlinie nicht stattgefunden. Für baurechtliche Maßnahmen wie im Falle der Errichtung eines Mastes seien die lokalen Bau- und gegebenenfalls Umweltbehörden zuständig.

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