FFH-Gebiet: Offenlegung der Bewirtschaftungspläne ist erforderlich

Über die Folgen der naturunverträglichen industriellen Forstwirtschaft wurde an dieser Stelle bereits öfter berichtet. Besonders problematisch allerdings wird es, wenn selbst vor – beträchtlichen – Eingriffen in FFH-geschützte natürliche Lebensraumtypen (LRT) keinen Halt gemacht wird. Im Bereich Wollenberg als Bestandteil des FFH-Gebiets „Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg“ (FFH 5017-305) handelt es sich dabei vorwiegend um den Wald-Lebensraumtypus Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110).

Anlässlich von erneut starken Buchenholzentnahmen im Westteil des Wollenbergs – Route: Warzenbach in Richtung Wichtelhäuser Steine – im März und April des laufenden Jahres haben wir die Vorkommnisse nachträglich erfasst und in einem Video dokumentiert. Gefilmt wurde mit einer am Lenkerholmen eines Cross-Bikes montierten GoPro 9. Die Aufnahmen erfolgten georeferenziert, sodass die Langholzpolter geographisch exakt in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem LRT-Areal verortet werden konnten – nicht aber, ob sie einem solchen tatsächlich entnommen wurden. Für letzteres wären aufwendige Suchen und Abgleiche mit den entsprechenden Wurzelstöcken erforderlich gewesen.

Dennoch und trotz der benannten Beschränkung erlauben die Aufnahmen erste Rückschlüsse sowohl bezogen auf Nicht-LRT als auch auf LRT. Erstens: Offenbar wird vor Ort nach der Maxime gewirtschaftet: runter mit dem Nutzungsalter, runter mit den Zieldurchmessern, runter mit den Bestockungsgraden, runter mit den Bestandsvorräten. Auch rein wirtschaftlich ist eine solche Bewirtschaftungspraxis in längerer Frist nicht nachhaltig. Zweitens: Die Bewirtschaftung des FFH-Gebiets erfolgt gewollt in völliger Intransparenz und für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Vielmehr betrachtet Hessen-Forst das betreffende Forsteinrichtungswerk, aus dem die qualitative und quantitative Höhe des Holzeinschlags hervorgeht, als Betriebsgeheimnis. Entsprechend ist die Behauptung, die LRT-Areale würden nach den Grundsätzen des naturgemäßen Waldbaus adäquat bewirtschaftet und geschützt, in keiner Weise nachvollziehbar.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Die FFH-Richtlinie schreibt vor, dass für das Schutzgebiet die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen sind, die zugleich die für das Gebiet aufgestellten Bewirtschaftungspläne zu umfassen haben (Art 6, Abs. 1 FFH-RL). Mit dem erstmals 2016 erstellten Managementplan für das FFH-Gebiet 5017-305 ist das bekanntlich nicht erfolgt. Vielmehr wurde mit Hessen-Forst der Bock zum Gärtner gemacht, indem der Bewirtschafter und Nutznießer des Waldes zugleich als dessen Begutachter und Schutzherr benannt wurde (siehe hierzu unseren seinerzeitigen Bericht). Ein Grund mehr, die Offenlegung der Bewirtschaftungspläne erneut einzufordern.

Das Video kann hier abgerufen werden: Länge: 3:19 Min., Aufnahmedatum: 15.04.2026, Dateigröße: 1 GB.

Abb. oben:
Fahrtroute (rot) und LRT 9110 (dunkelgrün umrandet).
Quelle: Eigene Kartierungen. Kartenbasis: © OpenStreetMap-Mitwirkende (CC BY-SA 2.0), Daten von OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.